Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Anzeigenschaltung im Monatsmagazin Litfaß-Säule

1. Die RuePa GmbH, nachfolgend Verlag genannt, behält sich vor, Anzeigen- oder Beilagenaufträge ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers ist hierdurch nicht begründet. Fest erteilte Aufträge können nicht abbestellt werden, auch nicht, wenn die innere Einteilung, die Ausstattung, der Umfang, der Titel oder die Besitzverhältnisse der Zeitschrift geändert werden oder wenn einzelne Anzeigenvorlagen vom Verlag abgelehnt worden sind.

2. Es gelten die zum Abschluss eines Vertrages gültigen Geschäftsbedingungen und Preise. Nachträgliche Preisänderungen nehmen keinen Einfluss auf die Berechnung bei Aufträgen, wenn diese im Vornherein abgeschlossen wurden.

3. Für rechtzeitige Lieferung der Anzeigeninhalte (Text- und Bildmaterial) hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Es gilt der in der Litfaß-Säule veröffentlichte Anzeigenannahmeschluss. Der Auftraggeber versichert, dass er über die entsprechenden Rechte zur Ver­öffentlichung des übermittelten Text- und Bildmaterials verfügt. Die erstellten Arbeitsdaten, Werbeideen, Fotos und vom Verlag gestaltete Anzeigen bleiben Eigentum des Verlages. Eine anderweitige, auch auszugsweise Verwendung ist nur durch schriftliche Zustimmung des Verlages, bzw. bei Erwerb der Nutzungsrechte möglich. Eine nicht genehmigte Veröffentlichung in einer Fremdpublikation hat zur Folge, dass die Gestaltungskosten dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt werden.

4. Für inhaltliche und gestalterische Fehler übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Auftraggeber erhält von durch den Verlag gestalteten Anzeigen einen Korrekturabzug in digitaler Form. Erfolgt bis zum Anzeigenannahmeschluss der entsprechenden Ausgabe keine Druckfreigabe, wird dies als stillschweigende Druckfreigabe gewertet.

5. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine Anzeigen nach Ermessen des Verlags auf dem online-Portal FragRegional.de sowie in den SocialMedia-Kanälen des Verlages veröffentlicht werden. Ein Recht auf kostenlose Veröffentlichung ergibt sich für den Auftraggeber daraus nicht.

6. Beilagen müssen bis zum Anzeigenschluss der Ausgabe an die Druckerei geliefert werden. Der Verlag erhält vom Auftraggeber ein Muster der Beilage bis zum Anzeigenschluss übersandt.

7. Der Verlag behält sich Verschiebungen der Erscheinungs­daten aus technischen oder anderen Ursachen vor. Aus einer Terminverschiebung (Druck und/oder Verteilung) resultiert keine Minderung des Auftra­ges durch den Auftraggeber.

8. Die Platzierung an bestimmten Positionen kann nicht gewährleistet werden. Der Anzeigenauftrag gilt aber auch dann als verbindlich erteilt, wenn einem eventuellem Platzierungswunsch nicht entsprochen werden kann. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

9. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch und zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Reklamationen aller Art sind bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu erheben. Konnten Mängel an den Druckunterlagen nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sie sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Im Übrigen hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von unberechnetem zusätzlichem Anzeigennraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass die gebuchten Wiederholungsanzeigen keine Fehler enthalten.

10. Anzeigenaufträge, die eine Platzierung in mehreren Ausgaben beinhalten, sind immer innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss durchzuführen. Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Abnahmezeit verteilt. Die in der Anzeigenpreis­liste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres er­scheinenden Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss schriftlich ein anderer Beginn vereinbart worden ist. Werden innerhalb eines Jahres weniger Anzeigen als vereinbart abgenommen, so ist der Verlag berechtigt, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme aufgrund der Preis­liste entsprechenden Nach­lass neu zu berechnen.

11. Der Werbetreibende hat rückwirkend keinen Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb der Jahresfrist ent­sprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist keinen rabattfähigen Auftrag abgeschlossen hat.

12. Eine durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebs­stö­run­gen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.

13. Die Abtretung der Ansprüche aus dem Anzeigenvertrag durch den Be­steller ist nicht zulässig.

14. Der Verlag liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige einen Beleg.

15. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung mit Zustellung zu begleichen, sofern nicht im einzelnen Fall andere Zahlungsfristen oder Vorauszahlung vereinbart sind.

16. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die vertragliche Verpflichtung zur weiteren Ausführung des Auftrages oder zur Annahme von weiteren Aufträgen bis zur Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einstellen oder auch Vo­rauskasse verlangen.

17. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen un­wirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.

18. Der Verlag speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung in automatisierten Verfahren. Es wird auf den Inhalt der Datenschutzbestimmungen hingewiesen, die unter www.litfass-saeule.de eingesehen werden können.

19. Hinweis zur Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

20. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verlag ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

21. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist ohne Rücksicht auf die Betragshöhe das Amtsgericht Würzburg.

Stand Oktober 2023